Der Begriff Korporation leitet sich aus dem Lateinischen für Körper (Corpus) ab und findet sich heute noch in der Übersetzung im Körperschaftsrecht. Als Korporationen wurde zunächst bestimmte Organisationen im Mittelalter bezeichnet. Sie unterscheiden sich von Vereinen oder Kirchen vor allem durch eine Zwangsmitgliedschaft und meist einem wirtschaftlichen Zweck. Heute sind die Industrie- und Handelskammern noch ein Relikt aus dieser Zeit, in der auch die Zünfte unter diesen Begriff fielen. Im deutschen Sprachraum findet sich der Begriff auch noch in studentischen Verbindungen die oft als Korporationen bezeichnet werden.
Im englischen Sprachraum bezeichnen Corporations heute alle Arten von Unternehmen als Gesellschaften. Die Corporation unterscheidet die legale von der natürliche Person. In den USA regeln das Bundesrecht, vor allem aber die Gesetzgebungen der Bundesstaaten Rechte und Pflichten dieser Unternehmungen. In der Schweiz gibt heute noch Korporationen, die allerdings Nutzungsgemeinschaften sind. Der Begriff wird vor allem eingesetzt, wenn es um die Regelung der Nutzung von Wald-, Flur und Weidegründen geht.
Im Deutschen wurde der Begriff Gesellschaftsrecht als Bezeichnung für privatrechtliche Personenvereinigungen eingeführt. Zu diesen gehören die Aktiengesellschaften, die Schweizer Kommanditgesellschaften und die Personenhandelsgesellschaften, die GmbHs und die Genossenschaften. Allgemein fällt jede Firma darunter, die mehr als einen Inhaber hat.