Körperschaften in Deutschland

Im deutschen Gesellschafts-Recht, dass übrigens mit dem der EU synchronisiert ist, sind verschiedene Formen von Körperschaften vorgesehen. Es gibt privatrechtliche und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu diesen gehören zum Beispiel Gebietskörperschaften wie bestimmte Kantone und Bezirke, bestimme Religionsgemeinschaften, aber auch Zweckverbände wie die Industrie- und Handelskammer oder der Ärzteverband. Oftmals werden auch Anstalten damit verwechselt, wie zum Beispiel das ZDF, sie fallen aber nicht unter das Körperschaftsrecht.

Für die Geschäftswelt sind vor allem die privatrechtlichen Körperschaften von Interesse. Darunter fallen alle Vereine, alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und in der Schweiz die Investment- und Kommanditgesellschaften. In Deutschland gelten Kommanditgesellschaften als Personengesellschaften. Dass Vereine auch Wirtschaftsunternehmen zeigt sich zum Beispiel in Deutschland größtem Verein, dem ADAC oder aber den Fußballvereinen, die längst Millionenumsätze machen, rechtlich aber immer noch eine Körperschaft sind.

Alle Körperschaften unterliegen in Deutschland der Körperschaftssteuer, die paradoxerweise aber auch für Personengesellschaften und Anstalten gilt. Diese Steuer wird auf den Ertrag einer Körperschaft angewendet, die Erlöse kommen den Länder und dem Bund zu gleichen Teil zu. sie stellt neben der Einkommenssteuer die wesentliche Einnahmequelle der öffentlichen Haushalte dar. In Deutschland beträgt der Steuersatz 15 Prozent, in anderen Ländern kann er aber auch wesentlich höher sein.