Unternehmensgesellschaften

In Deutschland gibt es zahlreiche Formen von Unternehmen. Hier gibt einerseits die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften und auch diese lassen sich wieder unterteilen. Je nachdem, ob es sich um eine Personen- oder um eine Kapitalgesellschaft handelt, hat die Rechtsform des Unternehmens Auswirkungen auf die Haftung.

Personengesellschaften

Zu den Personengesellschaften zählen

  • die KG (Kommanditgesellschaft),
  • die oHG (offene Handelsgesellschaft) und
  • die GbR (die Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

In Personengesellschaften steht nicht das Unternehmen im Vordergrund, sondern die Gesellschafter. Dies bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem kompletten Vermögen für etwaige Schulden haften. Das Vermögen sind auch Werte wie beispielsweise Grundstücke, Gebäude oder anderes, die mit dem Unternehmen gar nicht in Zusammenhang stehen. Es ist also kein Einzelfall, dass der Miteigentümer einer Personengesellschaft auch mit der Privatvilla haftet, wenn das Unternehmen in Schieflage gerät.

Die einfachste Form der Personengesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Meistens wird diese Unternehmensform dann gewählt, wenn kein Handelsgewerbe betrieben wird, sondern wenn es sich um einen Zusammenschluss wie etwa bei Gemeinschaftspraxen oder bei Rechtsanwälten handelt.

Wenn sich zwei oder mehrere Personen mit dem Ziel zusammenschließen, einen gemeinsamen Handel zu betreiben, dann wird oft die Gesellschaftsform der offenen Handelsgesellschaft gewählt.

Die Gesellschaftsform der Kommanditgesellschaft kommt meist dann zum Tragen, wenn es zuvor bereits einen Unternehmensgründer gab und später weitere Gesellschafter ins Unternehmen einsteigen, die sich in erster Linie mit Geld beteiligen. Diese Gesellschaftsform würde sich beispielsweise beim Unternehmen Radonmessung.de anbieten.

Kapitalgesellschaften

Die bekanntesten Kapitalgesellschaften sind mit Sicherheit

  • die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haft) und
  • die AG (die Aktiengesellschaft).

Weitere Kapitalgesellschaftsformen sind

  • die KG (Kommanditgesellschaft) und
  • die eG (eingetragene Genossenschaft).

Im Gegensatz zu Personengesellschaften sind die Kapitalgesellschaften eine eigenständige juristische Person. Bei der Unternehmensgründung müssen die Gesellschafter ein Stammkapital in das Unternehmen einbringen. Im Schuldfall haften sie nur mit dem Stammkapital, nicht aber mit ihrem Privatvermögen. Um eine GmbH zu gründen, müssen aber nicht mehrere Personen als Gesellschafter beteiligt sein, es reicht auch, wenn ein Gesellschafter mit seiner Stammeinlage das Unternehmen gründet. Ein klarer Vorteil ist hier natürlich die Haftungsfrage. Gerade in Branchen, in denen das Unternehmen großen finanziellen Risiken ausgesetzt ist, ist eine Kapitalgesellschaft oft die richtige Wahl.

Jene Unternehmenssicht, die den größten Bürokratismus nach sich zieht, ist die Aktiengesellschaft. Weil die formalen Kriterien für das Gründen einer Aktiengesellschaft enorm hoch sind, starten junge Unternehmensgründer in den seltensten Fällen als Aktiengesellschaft. Diese Gesellschaftsform ist auch viel besser für große Unternehmen, die sich bereits etabliert haben, geeignet.

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung viel einfacher zu gründen. Als Stammkapital müssen mindestens 25.000 Euro eingelegt werden, wovon aber nur die Hälfte direkt eingezahlt werden müssen, bevor die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen wird. Insgesamt haftet die GmbH mit dem gesamten Unternehmensvermögen, allerdings verlieren im Falle einer Pleite die Gesellschafter maximal ihre Einlagen.

Weitere Informationen über Körperschaften in Deutschland finden sie in Unserem Zukunftsportal.

Die eingetragene Genossenschaft kommt relativ selten vor und ist vor allem für den Mittelstand interessant. Die formalen Vorschriften für eine eingetragene Genossenschaft sind nicht sehr komplex.